Praxis Claudia Kunstleger

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Krefeld

Herzlich willkommen in meiner Praxis in Krefeld-Uerdingen! Ich bin Claudia Kunstleger, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, und begleite mit viel Einfühlung Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 21 Jahre sowie deren Eltern. Gemeinsam lindern wir Ängste, Depressionen, Traumata oder Entwicklungsherausforderungen – durch analytische Therapie, EMDR, SKEPT und mehr. Vertrauensvoll und auf Augenhöhe.

Ich freue mich auf Sie!

Leistungen

Meine Leistungen umfassen analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, inklusive Traumatherapie und SKEPT – mit Fokus auf individuelle Heilung und Entwicklung.

Psychotherapie

Kinderpsychotherapie

Jugendpsychotherapie

Traumatherapie

Säugling-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie (SKEPT)

Über mich

Mein Name ist Claudia Kunstleger und ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, seit 2012 niedergelassen mit eigener Praxis in Krefeld-Uerdingen.

In meiner Praxis behandele ich Kinder, deren Eltern bzw. Bezugspersonen, Jugendliche und junge Erwachsene von 0 – 21 Jahren.

Mein beruflicher Werdegang

Studium / Ausbildung

  • Dipl.Sozialpädagogin
  • Ausbildung zur Psychologischen Beraterin

Psychotherapie-Expertin

  • Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit der Fachkunde analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie Langjährige Berufserfahrung u.a. in Lebens- und Konfliktberatung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Weiterbildungen

  • Weiterbildung zur Traumatherapeutin wie EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), traumafokussierte kognitiv-behaviorale Therapie, traumazentrierte/traumafokussierte Spieltherapie
  • Weiterbildung im Bereich Säugling-Kleinkind-Eltern-Psychotherapie (SKEPT)

Praxis Claudia Kunstleger

Kosten

Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen werden, von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen entsprechend anteilig, je nach Versicherungsvertrag.

Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres.

Begonnene Behandlungen können auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.